Häufige Fragen zum V-Label
Welchen Vorteil bietet das V-Label gegenüber anderen Veggie-Labels?
Viele Unternehmen und Produzenten setzen eigenständig entwickelte Veggie-Labels für ihre Produkte ein. Die Unternehmen entwerfen dabei eigene Kriterien für vegane und vegetarische Produkte, die sich jedoch von Firma zu Firma unterscheiden können. Fehlendes Hintergrundwissen der Unternehmen zu einzelnen Inhaltsstoffen und wichtigen Kriterien bei der Produktion begünstigen fehlerhaften Kennzeichnungen. Diese eigenständigen Kennzeichnungen unterliegen keiner Kontrolle durch unabhängige Instanzen, wodurch eine fehlerhafte Kennzeichnung für Verbraucher mitunter unbemerkt bleibt. Konsumenten fordern zunehmend Transparenz, um vegane und vegetarische Produkte schnell sowie zuverlässig erkennen zu können.
Klarheit durch einheitliche Kriterien bei der Kennzeichnung veganer und vegetarischer Produkte bietet derzeit nur das V-Label. Das V-Label ist daneben europaweit das einzige unabhängige Label in den Kategorien “vegetarisch” und “vegan”.
Warum reicht der Blick auf die Zutatenliste nicht aus?
Der Blick auf die Zutatenliste allein bietet wenig Sicherheit bei der Wahl vegetarischer oder veganer Produkte. Einige Zutaten werden als E-Nummern angegeben, die vielen Verbrauchern unbekannt sind. Andere Inhaltsstoffe werden gar nicht aufgeführt, da sie nicht deklarierungspflichtig sind. Bei vielen Zutaten ist auch nicht immer klar, ob es sich um eine pflanzliche oder tierische Variante handelt. Generell ist es unüblich, Produktions-Hilfsstoffe in Zutatenlisten aufzuführen, die oftmals tierisch sind. Häufig vorkommende Änderungen in der Rezeptur können dazu führen, dass ein lieb gewonnenes vegan-vegetarisches Produkt plötzlich und unbemerkt tierische Bestandteile enthält, ohne dass Verbraucher dies bemerken. Produkte, die mit dem V-Label lizenziert sind, werden auf ihre Zusammensetzung und jeden Produktionsschritt überprüft. Das V-Label ist somit eine verlässliche und schnelle Orientierungshilfe, die das Lesen von Zutatenlisten überflüssig macht.
Nach welchen Kriterien werden Produkte mit dem V-Label als vegan beziehungsweise vegetarisch gekennzeichnet?
Die Definition der Begriffe “vegan” und “vegetarisch”, die das V-Label als Grundlage nutzt, entspricht der Definitionsempfehlung der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. April 2016.
Vegetarisch
Vegetarisch sind Lebensmittel und Produkte, die nicht aus Tieren beziehungsweise Bestandteilen von Tieren erzeugt werden. Dabei werden alle Produktions- und Verarbeitungsstufen berücksichtigt. Lebensmittel und Produkte, die mithilfe von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen hergestellt werden, gelten als vegetarisch.
Vegan
Vegan sind Lebensmittel und Produkte, die nicht aus Tieren beziehungsweise Bestandteilen von Tieren erzeugt werden. Lebensmittel und Produkte dürfen auch nicht mithilfe von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen hergestellt werden, um als vegan zu gelten. Dabei werden alle Produktions- und Verarbeitungsstufen berücksichtigt.
Zusätzliche Kriterien des V-Labels
Das V-Label wird generell nicht für Produkte vergeben, die folgende Eigenschaften aufweisen:
- Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Zutaten) deklariert werden
- Produkte, die Eier aus Käfighaltung enthalten (einschließlich “ausgestaltete Käfighaltung” und Kleingruppenhaltung)
Verpackung
Das V-Label schließt Produkte, deren Verpackung Bestandteile von tierischen Stoffen enthalten, nicht aus. Es wird jedoch empfohlen, freiwillig auf Verpackungen mit tierischen Inhaltsstoffen zu verzichten.
Düngung und Anbau
Bei der V-Label-Lizensierung werden Produkte und Zutaten ab der Ernte berücksichtigt. Die Düngung des Bodens, auf dem Rohstoffe für V-Label-Produkte angebaut werden, stellt kein Kriterium dar. Es wird jedoch empfohlen, Rohstoffe aus biologisch-veganer Landwirtschaft zu bevorzugen und freiwillig auf tierische Stoffe bei der Düngung zu verzichten.
Spuren und Verunreinigungen
Spurenkennzeichnungen auf Verpackungen sind mit Ausnahme von Allergenen freiwillige Angaben von Unternehmen für produktionsbedingte Verunreinigungen mit bestimmten Inhaltsstoffen. Mit der Kennzeichnungen von Spuren sichern sich Unternehmen gegen rechtliche Folgen ab, sollte es bei Konsumenten zu allergischen Reaktionen kommen. Spurenhinweise für tierische Zutaten bedeuten nicht, dass tatsächlich tierische Inhaltsstoffe im Endprodukt enthalten sind. Die Angabe macht auf mögliche Verunreinigungen aufmerksam, die in minimalem Umfang und produktionsbedingt zustande kommen können.
Produkte mit Spurenkennzeichnungen entsprechen den Kriterien des V-Labels, sofern tierische Inhaltsstoffe im gesamten Herstellungsprozess nicht absichtlich hinzugesetzt wurden. Der Produktionsablauf muss so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigte Verunreinigung durch nicht-pflanzliche Zutaten erfolgt. Die Kontamination mit tierischen Stoffen am Endprodukt darf in der Summe aller nachweisbaren tierischen Stoffe laut V-Label-Kriterien nicht über 0,1 % (1 g/kg) liegen. Für einzelne Produktgruppen können andere Regelungen gelten, die sich an der sogenannten “technisch realisierbaren Nachweisbarkeitsgrenze” orientieren.
Tierversuche
Das V-Label schließt Produkte aus, für die Tierversuche durchgeführt wurden. Hersteller von Produkten dürfen laut V-Label-Kriterien auch keine anderen Firmen wie beispielsweise Zulieferer von Rohstoffen damit beauftragen, Tierversuche vorzunehmen. Ausnahme bilden sogenannte “nicht-belastende Tierversuche”, bei denen Tiere als Endkonsumenten gelten. Die Fütterung von Hunden mit einem neuen Hundefutter, dessen Akzeptanz beurteilt werden soll, ist beispielsweise laut V-Label-Kriterien möglich. Auch Tierversuche, die ohne Kenntnis oder Auftrag eines Herstellers an Inhaltsstoffen durchgeführt wurden, sind laut V-Label zulässig.
Beispiele
Das V-Label wird generell nicht für Produkte vergeben, die folgende Zutaten oder Eigenschaften aufweisen:
- Schlachtprodukte
- Fette von Fischen, Fischbestandteile oder andere Meerestiere
- Aromen tierischer Herkunft (ausgenommen Aromen auf Milchbasis)
- andere Eier als Geflügeleier (z. B. Kaviar)
- Milcherzeugnisse, bei denen tierisches Lab verwendet wurde
- Gelée Royale
- Farbstoffe aus tierischen Bestandteilen (z. B. echtes Karmin)
- Zucker, der mit Tierkohle gebleicht wurde
- Trägerstoffe oder Hilfsstoffe aus tierischen Bestandteilen
- Klärung mit Stoffen aus tierischen Bestandteilen (z. B. Gelatine, Fischblase)
Das V-Label in der Kategorie “vegan” wird nur vergeben, wenn Produkte außerdem frei von tierischen Erzeugnissen sind wie beispielsweise:
- Eier
- Honig
- Milcherzeugnisse
- tierisches Wachs
- Farbstoffe aus tierischen Erzeugnissen
- Trägerstoffe oder Hilfsstoffe aus tierischen Erzeugnissen
- Klärung mit Stoffen aus tierischen Erzeugnissen (z. B. Eiklar)
Auf welcher Grundlage werden Lebensmittel und Produkte als vegan beziehungsweise vegetarisch eingestuft?
Wie wird sichergestellt, dass Unternehmen die Anforderungen an das V-Label erfüllen?
Das V-Label behält sich vor, qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen, um die Glaubwürdigkeit und die versprochenen Leistungen des V-Labels sicherzustellen. Eine Rezepturänderung oder Veränderungen im Produktionsprozess bei Lebensmitteln und Produkten mit dem V-Label müssen dem Qualitätsmanagement des V-Label-Teams umgehend und selbstständig gemeldet werden. Anschließend wird eine erneute Prüfung nach Selbstauskunft durchgeführt.
Wann macht eine Kennzeichnung mit dem V-Label weniger Sinn?
Nicht bei allen Lebensmitteln ist eine Kennzeichnung mit dem V-Label sinnvoll. Monoprodukte wie Tees oder Gewürze, Mineralwasser und Rohwaren wie unverarbeitetes Gemüse sind in der Regel rein pflanzlich und müssen nicht gekennzeichnet werden. Einer Kennzeichnung mit dem V-Label steht trotz sogenannter “Werbung mit Selbstverständlichkeit” nichts entgegen. Es wird jedoch davon abgeraten.
Welche Kosten erwarten Unternehmen bei der Lizenzierung mit dem V-Label?
Die Verwendung des V-Labels ist mit einer Jahreslizenzgebühr und einer einmaligen Prüfungsgebühr verbunden.
Mit welchem Zeitumfang haben Unternehmen bis zur Lizenzausstellung zu rechnen?
Der Lizenzierungsprozess ist in 5 Schritte gegliedert. Auf die Erstanfrage eines Unternehmens folgt ein Angebot auf Grundlage der eingesandten Unternehmensdaten. Nach Bestätigung des Angebots durch das Unternehmen wird der Lizenzvertrag geschlossen. Anschließend erfolgt die Prüfung aller Produktangaben durch den Lizenzgeber. Nach gründlicher und erfolgreicher Prüfung wird die V-Label-Lizenz vergeben. Zuletzt erfolgt die Prüfung und Freigabe der Produktverpackung-Layouts für die Nutzung.
Insgesamt ist für Standard-Lizenzierungen mit einer Dauer von maximal 2 Wochen bis zur endgültigen Freigabe der Nutzung des V-Labels zu rechnen, insofern alle notwendigen Dokumente und Abklärungen durch den Lizenznehmer eingereicht wurden.
Welcher Vertragsbestand ergibt sich für Unternehmen?
Gültigkeitsdauer
Das Vertragsverhältnis besteht in der Regel für ein Jahr. Der Vertragsbeginn wird im Vertrag spezifiziert. Der Vertrag wird automatisch verlängert, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Lizenzurkunde
Nach erfolgreichem Abschluss der Lizenzierung wird eine Lizenzurkunde für die jeweiligen Produkte in der entsprechenden Kategorie ausgestellt.
Welche Angaben werden für die Lizenzierung von Unternehmen benötigt?
Im Lizenzierungsprozess werden von Unternehmen folgende Angaben benötigt:
- Anzahl der Produkte, die lizenziert werden sollen
- Genaue Bezeichnung und Adresse des Unternehmens
- Unternehmensstruktur (Konzernzugehörigkeit)